Haager Apostillenbefreiung und andere Formalitäten für öffentliche Dokumente, die von den EU-Mitgliedstaaten verwendet werden.

Ab dem 16.02.2019 gilt Artikel 27 Absatz 2 der EU-Verordnung Nr. 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit der Bürger durch Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Dokumente in der Europäischen Union. Zweck - Beseitigung bürokratischer Formalitäten in Bezug auf einige öffentliche Dokumente, wie z.B.: apostiler Prozess, autorisierte Übersetzungen, beglaubigte Kopien. Fläche von [....]

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