Inkrafttreten der Schwelle für E-Services
Die 10.000 €-Schwelle für E-Services ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Grundsätzlich befindet sich der Ort der Erbringung von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige im Mitgliedstaat des Kunden. Ab dem 01.01.2019 kann der Lieferort jedoch im Mitgliedstaat des Lieferanten liegen, wenn insbesondere diese [....]