Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Bestell-Nr. 2/2020 MILITÄR betreffend Massnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (Amtsblatt Nr. 232 / 21.03.2020) Folgende Massnahmen treten ab 22. März 2020 um 22.00 Uhr in Kraft: - Die Tätigkeit in den zahnärztlichen Praxen wird vorübergehend eingestellt. Ausnahmsweise sind zahnärztliche Notfalleingriffe erlaubt. - Die Tätigkeit im Einzelhandel wird vorübergehend ausgesetzt [...].